Über das Leben hinaus Gutes tun
Sie planen Ihre Nachlassregelung. In einem Testament können Sie
über Ihren Tod hinaus darüber entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschehen
soll. Lassen Sie sich dabei Zeit.
Vielleicht denken Sie darüber nach, über Ihren Tod hinaus
bedrohte Tiere zu schützen oder zum Erhalt der biologischen Vielfalt in einer
intakten Natur beizutragen. Wollen Sie Wünsche über die gesetzliche Erbfolge hinaus verwirklichen,
müssen Sie ein Testament verfassen. Mit einem
rechtsgültigen Testament können Sie selber bestimmen, wem Sie was hinterlassen
möchten:
- Sie können Klarheit schaffen und
Missverständnisse sowie Streitigkeiten zwischen Ihren Lieben verhindern.
- Sie können Menschen berücksichtigen, die Ihnen
wichtig sind, oder auch Institutionen, deren Arbeit und Ziele Sie über den
Tod hinaus unterstützen möchten.
- Sie können Erbschaftssteuer sparen, indem Sie
eine steuerbefreite Organisation wie die Stiftung Paneco berücksichtigen.
- Mit einem Legat können Sie beispielsweise die
Stiftung PanEco berücksichtigen. Ein solches Vermächtnis können Sie in
Ihrem Testament festsetzen, ohne die Organisation zum Erben einzusetzen. Mit
einem Legat wird in der Regel ein Barbetrag im Testament eingesetzt.
- Wenn Sie Bedingungen an das Legat knüpfen
wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Zwecksetzung nicht zu eng ist.
Tipps
der Zewo für ein gemeinnütziges Legat finden Sie
hier.
Für Ihr Testament wenden Sie sich am besten an
Ihren Erbschaftsberater oder an Ihre Erbschaftsberaterin. Unser Jurist im
Stiftungsrat von PanEco steht Ihnen ebenfalls für Fragen vertrauensvoll zur
Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an:
Stiftung PanEco
Chileweg 5
CH-8415 Berg am Irchel
Tel. +41 52 318 23 23
info@paneco.ch