Über das Leben hinaus Gutes tun

Sie planen Ihre Nachlassregelung. In einem Testament können Sie über Ihren Tod hinaus darüber entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Lassen Sie sich dabei Zeit.

Vielleicht denken Sie darüber nach, über Ihren Tod hinaus bedrohte Tiere zu schützen oder zum Erhalt der biologischen Vielfalt in einer intakten Natur beizutragen. Wollen Sie Wünsche über die gesetzliche Erbfolge hinaus verwirklichen, müssen Sie ein Testament verfassen. Mit einem rechtsgültigen Testament können Sie selber bestimmen, wem Sie was hinterlassen möchten:

  • Sie können Klarheit schaffen und Missverständnisse sowie Streitigkeiten zwischen Ihren Lieben verhindern.
  • Sie können Menschen berücksichtigen, die Ihnen wichtig sind, oder auch Institutionen, deren Arbeit und Ziele Sie über den Tod hinaus unterstützen möchten.
  • Sie können Erbschaftssteuer sparen, indem Sie eine steuerbefreite Organisation wie die Stiftung Paneco berücksichtigen.
  • Mit einem Legat können Sie beispielsweise die Stiftung PanEco berücksichtigen. Ein solches Vermächtnis können Sie in Ihrem Testament festsetzen, ohne die Organisation zum Erben einzusetzen. Mit einem Legat wird in der Regel ein Barbetrag im Testament eingesetzt.
  • Wenn Sie Bedingungen an das Legat knüpfen wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Zwecksetzung nicht zu eng ist. 

Tipps der Zewo für ein gemeinnütziges Legat finden Sie hier.

Für Ihr Testament wenden Sie sich am besten an Ihren Erbschaftsberater oder an Ihre Erbschaftsberaterin. Unser Jurist im Stiftungsrat von PanEco steht Ihnen ebenfalls für Fragen vertrauensvoll zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an:
Stiftung PanEco
Chileweg 5
CH-8415 Berg am Irchel
Tel. +41 52 318 23 23
info@paneco.ch

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